Warum wir ohne den Steuervorteil rechnen
Der Markt führt mit der Steuerquote des ersten Jahres. Wir prüfen jedes Projekt zuerst so, als gäbe es sie nicht – und lehnen ab, was nur mit ihr trägt.
Ein Photovoltaik-Investment entscheidet sich am Cashflow über zwanzig Jahre, nicht an der Steuerquote im ersten Jahr. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG verlagert Steuerlast zeitlich, er löscht sie nicht. Wir prüfen jedes Projekt deshalb zuerst ohne jeden steuerlichen Effekt – und lehnen es ab, wenn es nur mit ihm trägt.
Wer heute nach einer Photovoltaik-Anlage als Investment sucht, bekommt überall dieselbe Eröffnung zu sehen. Eine Prozentzahl. Gemeint ist der Anteil der Investitionssumme, der sich in den ersten Jahren steuerlich geltend machen lässt. Erst danach, oft weit unten auf der Seite, kommt die Anlage selbst vor: Standort, Ertrag, Laufzeit, Vertragsqualität.
Diese Reihenfolge ist kein Zufall. Sie funktioniert. Eine Steuerentlastung ist sofort greifbar, sie wirkt in diesem Jahr, und sie passt in eine Überschrift. Ein Cashflow über zwanzig Jahre tut das nicht.
Wir drehen sie trotzdem um. Dafür gibt es einen nüchternen Grund.
Der Steuereffekt ist ein Punkt, der Cashflow eine Linie
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wirkt einmal, die Anlage zwanzig Jahre. Das Instrument ist allgemein ein Mittel der zeitlichen Verlagerung: Was im Jahr der Bildung entlastet, wird bei der Anschaffung wieder hinzugerechnet. Das ist keine kritische Bemerkung, sondern die Systematik des Instruments, und sie steht im Gesetz.
Die Anlage dagegen bleibt. Sie steht zwanzig Jahre auf einem Dach, produziert Strom, erwirtschaftet Erlöse, verursacht Kosten. Ein Wechselrichter muss irgendwann getauscht werden. Der Pachtvertrag kann auslaufen, bevor die Anlage ausgedient hat. Und über die Einspeisung entscheidet ein Netzverknüpfungspunkt, den niemand nachträglich verschiebt.
Über die Haltedauer betrachtet ist der Steuereffekt ein Punkt auf der Zeitachse. Der Cashflow ist die Linie. Wer den Punkt zum Hauptargument macht, verkauft die kleinere Hälfte der Sache.
Projekte, die nur mit dem Steuerhebel tragen, fallen durch
Bevor ein Projekt in unsere Pipeline kommt, rechnen wir es ohne jeden steuerlichen Effekt durch. Die Frage dahinter ist simpel: Würden wir diese Anlage kaufen, wenn es § 7g EStG nicht gäbe? Ein Projekt, das diese Prüfung nicht besteht, nehmen wir nicht auf, auch wenn es sich gut verkaufen ließe.
Das kostet Volumen. Anders wäre der Filter keiner.
Er ist im Übrigen nicht photovoltaikspezifisch. Bei einer unternehmerischen Beteiligung funktioniert er genauso wie bei einer Bestandsimmobilie: Rechnen Sie die Förderkulisse heraus und sehen Sie nach, was übrig bleibt. Bei der Anlage auf dem Dach sind es fünf Punkte, die darüber entscheiden, ob ein Projekt weitergeht.
- Die Ertragsprognose kommt nicht aus der BroschüreWir rechnen mit geprüften Einstrahlungsdaten für den konkreten Standort und die konkrete Dachneigung, nicht mit den Angaben des Modulherstellers.
- Der EEG-Sockel zeigt, wie viel Erlös überhaupt gesichert istEntscheidend ist nicht die Vergütungshöhe allein, sondern welcher Anteil des Gesamterlöses über die Laufzeit tatsächlich daran hängt – und was am Marktpreis hängt.
- Die Netzverknüpfung ist der Posten, den kein Exposé zeigtOb die Zusage des Netzbetreibers steht und wie weit der Verknüpfungspunkt entfernt liegt, kann ein gerechnetes Projekt nachträglich unwirtschaftlich machen.
- Der Pachtvertrag muss die Anlage überlebenDachfläche und Statik sind schnell geprüft. Die eigentliche Frage ist, ob die Laufzeit des Vertrags über die Nutzungsdauer der Anlage hinausreicht.
- Rückbau gehört in dieselbe Rechnung wie der ErtragBetriebskosten über zwanzig Jahre, Wechselrichtertausch, Versicherung und der Rückbau am Ende. Was am Schluss kommt, ist Teil der Kalkulation.
Er ist ein realer, attraktiver Effekt, und wer ihn ignoriert, rechnet genauso unvollständig wie der, der nur ihn sieht. Die Frage ist nicht „Steuer oder Asset?”. Die Frage ist, was zuerst kommt – und was am Ende trägt, wenn sich das andere ändert.
Eine schwache Prognose spüren wir selbst
Die Isolagra Solar- und Agraranlagen GmbH ist ein Family Office für reale Cashflow-Assets mit Wurzeln bis 1986. Wir investieren bevorzugt selbst. Was wir nicht selbst halten können, öffnen wir unserem Investorenkreis – und nicht umgekehrt.
Diese Reihenfolge erklärt unsere Prüflogik von allein. Wer nur vermittelt, merkt eine zu optimistische Ertragsprognose nie. Wir merken sie, an unseren eigenen Anlagen, jedes Jahr.
Sie bekommen Zahlen, keine Ersparnis-Rechnung
Eine Aufstellung, die Ihnen eine Ersparnis in Euro zusichert, erhalten Sie von uns nicht. Nicht aus Zurückhaltung, sondern weil das steuerliche Beratung im Einzelfall wäre. Wir sind kein Steuerberater und erbringen keine steuerliche Beratung.
Was Sie bekommen, sind die Zahlen der Anlage: Ertragsgutachten, EEG-Rahmen, Vertragslage, Betriebskostenansatz, Laufzeit. Alles, was Ihr Steuerberater und Ihre Bank brauchen, um sich selbst ein Urteil zu bilden. Die steuerliche Beurteilung bleibt dort, wo sie hingehört.
Das ist der langsamere Weg. Wir halten ihn für den, der nach zwanzig Jahren besser dasteht.
Häufige Fragen
Ist der Investitionsabzugsbetrag eine Steuerersparnis?
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist allgemein ein Instrument der zeitlichen Verlagerung. Er verschiebt Steuerlast in ein anderes Jahr, er löscht sie nicht. Ob und in welcher Höhe er in Ihrem Fall greift, klärt Ihr Steuerberater.
Warum rechnen Sie Projekte ohne den steuerlichen Effekt?
Weil ein Projekt, das nur mit dem Steuerhebel trägt, kein tragfähiges Investment ist. Wir prüfen zuerst Ertrag, Vertragslage und Betriebskosten über die volle Laufzeit. Der steuerliche Effekt kommt danach als Verbesserung, nicht als Grundlage.
Welche Unterlagen erhalte ich zu einem Projekt?
Ertragsgutachten, EEG-Rahmen, Vertragslage, Betriebskostenansatz und Laufzeit. Damit können Ihr Steuerberater und Ihre Bank die Anlage eigenständig beurteilen. Kaufpreise nennen wir auf Anfrage.
Was passiert mit Projekten, die Ihre Prüfung nicht bestehen?
Sie kommen nicht in die Pipeline. Das betrifft auch Projekte, die sich verkaufen ließen, deren Ertrag ohne den steuerlichen Effekt aber nicht trägt. Der Filter kostet uns Volumen und ist genau deshalb einer.
Ein konkretes Projekt gemeinsam durchrechnen
Wir gehen die Zahlen einer geprüften Anlage mit Ihnen durch: Ertrag, Vertragslage, Betriebskosten über die Laufzeit. Die steuerliche Beurteilung bleibt bei Ihrem Steuerberater.
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