Aus Steuerlast wird Substanz aus Stein, die über Jahrzehnte trägt.
Wir entwickeln und prüfen Immobilien-Investments mit steuerlichem Hebel – Denkmalobjekte und förderfähigen Neubau. Was wir anbieten, prüfen wir mit dem Blick des Entwicklers, der selbst baut. Weitergegeben wird nur, was unseren Maßstab besteht.
15 Minuten, kein Verkaufsgespräch · persönlich mit Amelie oder Johannes Hayd
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Drei Angaben genügen. Wir melden uns persönlich mit Objekten, die zu Ihnen passen.
Isolagra erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls trifft Ihr Steuerberater.
Denkmalimmobilie und geförderter Neubau – kurz erklärt
Isolagra vermittelt geprüfte Denkmalimmobilien und förderfähigen Mietwohnungsneubau als reale Sachwerte mit laufendem Mietertrag.
Die Denkmal-AfA ist eine erhöhte Abschreibung für die denkmalgerechte Sanierung geschützter Gebäude. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist ein zeitlich befristeter Zusatzhebel für neu geschaffenen Mietwohnraum.
Beide Instrumente erklären wir allgemein. Ob und in welcher Höhe sie in Ihrem Fall greifen, beurteilt ausschließlich Ihr Steuerberater.
Das Geschäftsjahr war gut. Danach ist das Geld weg – und es steht nichts da, das Ihnen gehört.
Der Steuerberater nennt eine Zahl, und Sie überweisen sie. Sie hätten lieber etwas Reales, das bleibt. Aber gute Lagen sind teuer geworden, bei vielen Steuermodellen werden Sie zu Recht misstrauisch, und Denkmal klingt kompliziert. Wer soll beurteilen, ob ein Objekt wirklich trägt?
Eine Immobilie, die Ihnen gehört – mit Substanz und Ertrag.
Kein Anteil, kein Zertifikat, keine Beteiligung: Sie erwerben eine reale Immobilie – ein saniertes Denkmal oder einen förderfähigen Neubau. Sie vermietet sich, wirft laufenden Ertrag ab und trägt über Jahrzehnte eine eigene Wertentwicklung.
Und dann gibt es noch den steuerlichen Hebel.
Weil der Staat den Erhalt von Baudenkmälern und die Schaffung von Wohnraum fördert, kennt das Steuerrecht für beide besondere Abschreibungsmöglichkeiten – die Denkmal-Abschreibung für die Sanierung geschützter Gebäude und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG für neuen Mietwohnraum. Das ist ein erheblicher Hebel – aber er ist der zweite Grund, nicht der erste. Eine Immobilie, die sich nur wegen der Steuer rechnet, würden wir selbst nicht kaufen.
Denkmal-AfA und § 7b – allgemein erklärt
Zwei Instrumente, zwei Charaktere. Wir erklären beide allgemein. Ob und in welcher Höhe sie in Ihrem Fall greifen, beurteilt ausschließlich Ihr Steuerberater.
Die Denkmalimmobilie
Die Denkmal-AfA ist eine erhöhte Abschreibung für die denkmalgerechte Sanierung geschützter Gebäude. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude kauft und denkmalgerecht saniert, kann den Sanierungsaufwand über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum in besonderem Umfang steuerlich geltend machen. Der Reiz: oft der größte Abschreibungshebel, den das Steuerrecht kennt – verbunden mit einem realen, häufig innerstädtischen Sachwert in bewahrter Bausubstanz.
- Für wen: hohe, dauerhafte Einkommen, die über Jahre planbar sind.
- Charakter: langsamer, tiefer Hebel – verteilt über mehrere Jahre.
- Braucht Spezialisten: Sanierungsqualität und Denkmalauflagen entscheiden.
Der förderfähige Neubau
§ 7b EStG ist eine Sonderabschreibung für neu geschaffenen Mietwohnraum. Für neu geschaffenen Mietwohnraum sieht das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderabschreibung vor – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Der Reiz: geförderter, moderner Wohnraum in gefragter Lage, verbunden mit einem zeitlich befristeten steuerlichen Zusatzhebel.
- Für wen: wer neuen Wohnraum als Kapitalanlage mit Zusatzhebel sucht.
- Charakter: an Fristen und Bau-Voraussetzungen gebunden.
- Braucht Prüfung: die Fördervoraussetzungen müssen sauber erfüllt sein.
Erstens: ein zeitlicher Effekt
Die Abschreibung verlagert Steuerlast, sie erlässt sie nicht dauerhaft. Wer das versteht, rechnet realistischer.
Zweitens: der Hebel trägt nicht allein
Lage, Miete und Substanz entscheiden über den Erfolg, nicht der Steuersatz. Steht die Immobilie wirtschaftlich nicht, hilft auch der Hebel nicht.
Warum wir Denkmal und Neubau mit Spezialisten entwickeln
Anders als bei unseren Photovoltaik-Anlagen, die wir selbst entwickeln, arbeiten wir bei Denkmal und Neubau mit spezialisierten Projektentwicklern zusammen – Häusern, die nichts anderes tun als denkmalgerechte Sanierung oder förderfähigen Wohnungsbau. Das ist Absicht: Diese Felder verlangen echte Spezialisten, und ein guter Denkmal-Sanierer ist durch nichts zu ersetzen.
Was wir einbringen, ist der Prüfblick des Entwicklers, der selbst baut. Woher ein Projekt stammt, entscheidet nicht über den Maßstab. Nur die Qualität entscheidet.
- Denkmal und Neubau von spezialisierten Partner-Entwicklern.
- Geprüft mit dem Blick des Entwicklers, der selbst baut.
- Einheitlicher Prüfmaßstab, unabhängig von der Herkunft.
- Ein fester Ansprechpartner – von der Auswahl bis zum Notar.
In klaren Schritten, sauber getrennt
Wir liefern das Objekt und die allgemeine Information. Die steuerliche Beurteilung bleibt vollständig bei Ihrem Steuerberater. Diese Trennung ist kein Formalismus, sondern Ihr Schutz.
Kennenlernen
15 Minuten am Telefon. Wir klären, was Sie suchen – und ob wir dazu ein passendes Objekt haben.
Objektauswahl
Sie erhalten konkrete Immobilien mit Lage- und Objektprofil, Sanierungs- beziehungsweise Bauplanung, Mietprognose und Kennzahlen.
Steuerlicher Check
Ihr Steuerberater prüft die Eignung für die jeweilige Abschreibung. Sie haben keinen? Wir stellen den Kontakt zu einer spezialisierten Partnerkanzlei her.
Umsetzung
Notarvertrag, Kaufabwicklung, bei Denkmal die fachgerechte Sanierung durch den Partner-Entwickler. Danach vermietet sich die Immobilie.
Immobilien brauchen Vorlauf – und ein Fenster schließt sich
Der längere Vorlauf bei Immobilien
Anders als bei einer Photovoltaik-Anlage braucht ein Immobilien-Investment mehr Vorlauf – Objektauswahl, Prüfung, Finanzierung und Notar brauchen Zeit. Wer die Wirkung für ein bestimmtes Jahr anstrebt, sollte den Prozess früh beginnen. Ihr Steuerberater sagt Ihnen, welches Timing für Ihren Fall zählt.
Das befristete Fenster beim geförderten Neubau
Die Sonderabschreibung für neuen Mietwohnraum ist an gesetzliche Fristen und Voraussetzungen gebunden, die sich über die Zeit ändern können. Wer diesen Zusatzhebel nutzen möchte, hat dafür ein klar umrissenes Zeitfenster. Die individuelle Beurteilung trifft Ihr Steuerberater.
Ein Objekt, das sich nur wegen der Steuer rechnet, würden wir selbst nicht kaufen – und deshalb geben wir es auch nicht weiter.
Ein geprüftes Objekt für Ihre Mandanten – die Beratung bleibt bei Ihnen
Ihre Mandanten fragen nach Sachwerten mit steuerlichem Hebel, und Ihnen fehlt ein sauber strukturiertes, prüffähiges Objekt? Oder Sie entwickeln selbst Denkmal- und Wohnbauprojekte und suchen einen verlässlichen Partner für die Platzierung? Dann sprechen wir miteinander.
Ihre Mandantenbeziehung bleibt Ihre
Wir treten nie als steuerberatende Stelle auf. Die individuelle Bewertung und Umsetzung bleibt vollständig in Ihrer Hand.
Prüffähige Unterlagen
Objekt- und Lageprofil, Sanierungs- beziehungsweise Bauplanung, Mietprognose und Kalkulation – aufbereitet für Ihre Prüfung und die der Bank.
Diskretion
Ihre Quellen und Kontakte bleiben Ihre. Vertraulichkeit ist für uns Grundlage jeder Partnerschaft, nicht Verhandlungsmasse.
Die konkrete Ausgestaltung einer Zusammenarbeit, insbesondere etwaige Vergütungsfragen, wird berufsrechtlich geprüft und individuell vereinbart.
Drei Wege, mit uns ins Gespräch zu kommen
Objektprofile anfordern
Sagen Sie uns, was Sie suchen – Denkmal oder Neubau, Volumen, Region, Zeithorizont. Wir senden Ihnen passende Objektprofile aus unserem geprüften Bestand, sobald etwas dazu passt.
Objektprofile anfordernIsolagra Investment Circle
Persönlicher, kostenfreier Zugang zu den Projekten, die unsere eigenen Kapazitäten übersteigen – über alle Assetklassen hinweg. Ein kurzes Profil genügt, damit wir Ihnen Passendes zuordnen können.
Jetzt kostenfrei beitretenUnverbindliches Erstgespräch
15 Minuten, kein Verkaufsgespräch. Hinterlassen Sie Ihre Daten – Amelie oder Johannes Hayd melden sich persönlich bei Ihnen.
Gespräch anfragenHäufige Fragen zu Denkmal-AfA und Neubau-Sonderabschreibung
Berechnet Isolagra meine persönliche Steuerersparnis?
Nein, und das dürfen wir auch nicht. Die Isolagra Solar- und Agraranlagen GmbH ist kein Steuerberater und erbringt keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Wir erklären die Instrumente allgemein. Die Berechnung Ihres Falls ist Sache Ihres Steuerberaters. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer spezialisierten Partnerkanzlei her.
Warum entwickelt ihr Photovoltaik selbst, aber Immobilien über Partner?
Weil Denkmal und förderfähiger Wohnungsbau echte Spezialisten verlangen – Häuser, die nichts anderes tun. Wir bringen den Prüfblick des Entwicklers ein: Wir beurteilen jedes Partner-Objekt mit demselben Maßstab, mit dem wir unsere eigenen Projekte prüfen. Das ist kein Nachteil, sondern Ihr zusätzlicher Schutz.
Was ist der Unterschied zwischen Denkmal-AfA und § 7b?
Vereinfacht: Die Denkmal-AfA belohnt die denkmalgerechte Sanierung eines geschützten Bestandsgebäudes – ein tiefer, über Jahre verteilter Hebel. Die Sonderabschreibung nach § 7b belohnt die Schaffung neuen Mietwohnraums – ein befristeter Zusatzhebel beim Neubau. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation ab und gehört in die Beurteilung Ihres Steuerberaters.
Warum führt Isolagra mit der Immobilie und nicht mit dem Steuervorteil?
Weil eine Immobilie durch Lage, Substanz und Miete überzeugen sollte, nicht durch den Steuereffekt. Wir prüfen zuerst die Wirtschaftlichkeit. Ein Objekt, das sich nur wegen der Steuer rechnet, würden wir selbst nicht kaufen – und deshalb geben wir es auch nicht weiter.
Sind die Objekte geprüft?
Jedes Objekt durchläuft unseren Prüfmaßstab: Lage, Substanz, Sanierungs- beziehungsweise Bauplanung, Mietprognose und Kalkulation. Sie erhalten die vollständige Objektdokumentation für Ihre eigene Prüfung und die Ihrer Bank. Eine Prüfung nimmt Ihnen die eigene Entscheidung nicht ab und schließt Projektrisiken nicht aus.
Kann ich die Immobilie finanzieren?
Ja. Die Unterlagen sind so aufbereitet, dass Ihre Hausbank sie prüfen kann. Auf Wunsch vermitteln wir Konditionen über unser Partnernetzwerk. Über die Finanzierung entscheidet Ihr Kreditinstitut.
Was passiert, wenn mein Steuerberater abrät?
Dann hat er vermutlich einen guten Grund, und Sie sollten ihm folgen. Wir bauen keinen Druck auf. Häufig lassen sich Fragen im direkten Gespräch klären – das führen wir gern gemeinsam mit ihm.
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Auch bei Photovoltaik nutzen wir steuerliche Hebel – dort allerdings mit Anlagen aus eigener Entwicklung. Das Instrument dahinter ist der IAB nach § 7g EStG.
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