Die Frage, die Denkmalkäufer überspringen
Warum ich ein denkmalgeschütztes Objekt zuerst über den Mietvertrag beurteile und das steuerliche Profil erst ganz zum Schluss.
Eine Denkmalimmobilie trägt über ihre Mieterträge, nicht über ihr steuerliches Profil. Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG laufen nach zwölf Jahren aus und wirken auf der Kostenseite; der Ertrag entsteht auf der Vermietungsseite und muss deutlich länger halten. Deshalb prüfe ich zuerst den Standort und den Mietvertrag – und erst danach, was steuerlich dazukommt.
Wenn mir jemand eine Denkmalimmobilie vorstellt, kommt die Steuerwirkung meistens im ersten Satz. Manchmal steht sie sogar in der Betreffzeile der Mail. Die Lage kommt später, der Mietvertrag irgendwo auf Seite vier, und die Frage, wer das Objekt in fünfzehn Jahren eigentlich mieten soll, kommt gar nicht.
Das ist keine Kritik an den Anbietern. Es ist die Reihenfolge, die verkauft. Der steuerliche Effekt lässt sich auf einer Folie darstellen, er wirkt sofort, und er ist für den Käufer angenehm konkret. Ein Mietvertrag über zwanzig Jahre ist dagegen eine Behauptung über die Zukunft. Die verkauft sich schlechter.
Ich halte diese Reihenfolge für falsch.
Die Begünstigung wirkt auf der Kostenseite
Eine erhöhte Absetzung verändert nicht das Objekt, sondern die Geschwindigkeit, mit der Sie Kosten geltend machen dürfen, die Sie ohnehin tragen. Das Dach wird davon nicht dichter, der Standort nicht besser, der Mieter nicht solventer. Sie verschiebt Zahlungsströme auf der Zeitachse nach vorne, was angenehm ist – aber sie erzeugt keinen einzigen Euro Ertrag, der nicht vorher aus einer Vermietung gekommen wäre.
Der Rahmen dafür steht im Gesetz und ist eng gefasst: Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG verteilen begünstigte Sanierungskosten über zwölf Jahre, acht davon mit einem höheren Satz und vier mit einem niedrigeren, und sie setzen eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde voraus. Begünstigt sind Maßnahmen zur Erhaltung des Baudenkmals, nicht der Kaufpreis des Objekts.
Anders gesagt: Die Förderung greift auf der Kostenseite. Der Wert der Immobilie entsteht auf der Ertragsseite. Zwei verschiedene Seiten derselben Rechnung, und nur eine davon trägt über zwanzig Jahre.
Und weil die Wirkung endlich ist, ist sie auch das Erste, was verschwindet. Der begünstigte Zeitraum läuft aus. Was dann übrig bleibt, ist das Objekt. Nur das Objekt.
Zwei Objekte mit demselben Steuerprofil, nur eines zahlt
Ob eine Denkmalimmobilie ein Asset ist, entscheidet sich am Mieter und nicht am Bau. Der Reiz ist oft die Substanz selbst – Stuck und Deckenhöhe, eine Bauart, die heute niemand mehr so herstellen würde. Das ist ein echter Wert, aber es ist ein Wertspeicher-Argument, kein Ertragsargument. Schönheit zahlt keine Rate.
Was zahlt, ist ein Mieter, der bleibt. Und hier trennt sich die Anlageklasse auffällig scharf. Das eine Objekt liegt in einer Stadt mit funktionierendem Arbeitsmarkt, an einer Adresse, die auch bei Leerstand innerhalb von Wochen wieder vermietet ist, weil die Nachfrage strukturell da ist. Das andere liegt in einer Altstadt, die auf Fotos wunderbar aussieht, in einem Ort, der seit fünfzehn Jahren Einwohner verliert.
Beide können dasselbe steuerliche Profil haben. Nur eines davon ist ein Asset.
Rechnen Sie das Objekt einmal vollständig ohne jede steuerliche Wirkung durch. Wenn es dann noch trägt, ist die Begünstigung ein Zusatz. Wenn es nur mit ihr trägt, haben Sie kein Investment geprüft, sondern ein Steuermodell.
Einwohnerzahl schlägt Fassade
Über die Miete in zwanzig Jahren entscheidet der Standort, über den ersten Eindruck die Fassade. Ich schaue mir deshalb zuerst die Einwohnerentwicklung der letzten zehn Jahre an. Dann, ob der Ort an einem einzigen großen Arbeitgeber hängt oder an vielen kleinen. Und zuletzt die Zahl, die am meisten verrät: wie lange vergleichbare Wohnungen im selben Viertel tatsächlich am Markt stehen, bevor sie vermietet sind.
Das ist unspektakulär und dauert länger als ein Prospektstudium. Es ist aber die einzige Prüfung, die etwas darüber aussagt, ob die Mieterträge in zwanzig Jahren noch da sind. Alles andere sind Annahmen über Menschen, die noch nicht eingezogen sind.
Die Auflagen bleiben, wenn die Begünstigung geht
Die Denkmalbehörde ist auch im dreizehnten Jahr noch zuständig, die erhöhte Absetzung nicht mehr. Jede spätere Instandhaltung ist gebunden an das, was genehmigt wird, und nicht an das, was am günstigsten wäre. Diese Kosten laufen über die gesamte Haltedauer mit. Die Begünstigung deckt die erste Sanierung ab. Sie deckt nicht das Fenster, das im Jahr achtzehn kaputtgeht.
Was ich der Steuerseite trotzdem zugestehe
Die steuerliche Seite ist real, sie ist erheblich, und sie kann aus einem soliden Investment ein sehr gutes machen. Wer sie ignoriert, verschenkt etwas. Nur ist sie eine Rechengröße und keine Absicherung. Sie hängt an einer Bescheinigung, an Gesetzen, die geändert werden können, und an einer Beurteilung des Einzelfalls, über die ich hier bewusst nichts Konkretes sage – das gehört auf den Tisch eines Steuerberaters und nicht in einen Blogbeitrag.
Und noch etwas, das in Verkaufsgesprächen selten vorkommt: Denkmalobjekte sind im Verkauf träger als gewöhnliche Bestandsimmobilien. Der Käuferkreis ist kleiner. Wer schnell wieder heraus möchte, sollte diese Anlageklasse meiden. Wir kaufen ohnehin, um zu halten – aber das ist eine Voraussetzung und keine Nebenbemerkung.
Warum wir manchmal mehr bieten können
Wenn alles andere stimmt, entscheidet das steuerliche Profil nicht über den Kauf, sondern über den Zuschlag. Die Kombination ist selten, aber möglich: ein Objekt in einer Stadt, die wächst, mit einer Mietstruktur, die auch ohne jede Begünstigung trägt, und einer Substanz, die in dieser Qualität nicht mehr gebaut wird. Dann ist die Steuerwirkung der Grund, warum wir am Ende etwas mehr bezahlen können als ein Käufer, der sie nicht nutzen kann.
Das ist die richtige Rolle für eine Förderung. Sie entscheidet nicht, ob wir kaufen. Sie entscheidet manchmal, gegen wen wir den Zuschlag bekommen.
Wer eine Denkmalimmobilie kauft, weil die Abschreibung stimmt, kauft eine Steuerwirkung mit einem Haus daran. Das kann funktionieren. Es kann auch schiefgehen, und wenn es schiefgeht, dann meistens im Jahr zwölf, wenn die Begünstigung durch ist und die Wohnung leer steht.
Ich möchte in diesem Jahr zwölf lieber einen Mietvertrag haben als eine gute Erinnerung an eine Steuererklärung.
Wie wir Bestandsobjekte vor dem Kauf prüfen
Im Isolagra Circle teilen wir, welche Objekte wir uns ansehen, welche wir ablehnen und woran es lag. Ohne Prospektsprache.
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