Der perfekte PPA nützt nichts, wenn der Abnehmer stirbt

Abstrakte Illustration: goldener Halbkreis mit Vertragslinie, die abbricht und sich in zerfallende Punkte auflöst
Investmentlogik · PV-Direktinvestment · Stand: Oktober 2026

Ein PPA verschiebt das Risiko nur

Der perfekte Stromabnahmevertrag nützt nichts, wenn der Abnehmer stirbt. Wie man eine echte von einer scheinbaren Ertragssicherung unterscheidet.

Ein Stromabnahmevertrag (PPA) ist keine Ertragssicherung, sondern eine Ertragsverlagerung. Er tauscht das bekannte Strompreisrisiko gegen das Ausfallrisiko eines einzelnen Abnehmers über zwanzig Jahre. Ob das besser ist, hängt allein von dessen Bonität ab – und auch Bürgschaften, Garantien und Floor-Preise lösen diese Frage nicht, sie verschieben sie nur eine Ebene weiter.

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine Photovoltaikanlage und haben einen langfristigen Stromabnahmevertrag mit einem soliden Industriebetrieb. Zwanzig Jahre Laufzeit, ein guter Preis, alles vertraglich fixiert. Monat für Monat überweist Ihnen der Abnehmer den vereinbarten Betrag für den gelieferten Strom. Ihre Kalkulation steht.

Dann kommt Jahr drei. Der Abnehmer gerät in eine Branchenkrise, drosselt seine Produktion, meldet schließlich Insolvenz an. Aus der vollen Zahlung wird ein Bruchteil – oder nichts. Ihr PPA ist weiterhin gültig, unterschrieben, rechtskräftig. Nur zahlt ihn niemand mehr.

Sie haben dann einen Vertrag. Aber Sie haben keine Ertragssicherung. Und das ist ein Unterschied, der über zwanzig Jahre den Erfolg oder Misserfolg des gesamten Investments entscheidet.

Warum gerade jetzt alle auf den PPA setzen

Um zu verstehen, warum dieses Risiko gerade jetzt so brisant ist, muss man wissen, was auf der anderen Seite passiert. Die klassische EEG-Anlage – jahrelang das sichere Direktinvestment mit gesetzlich garantierter Vergütung – ist unter Druck geraten. Für neue Anlagen entfällt seit dem Solarspitzengesetz die Vergütung in Zeiten mit negativem Strompreis, und solche Zeiten häufen sich mit dem wachsenden Solarausbau. Hinzu kommt die EEG-Novelle: Nach dem Kabinettsbeschluss vom Juli 2026 sollen Anlagen, die ab 2027 ans Netz gehen, keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren läuft.

In diese Lücke stößt der PPA. Er verspricht, was das EEG für Neuanlagen nicht mehr zuverlässig liefert: einen festen Abnahmepreis, unabhängig von Börse und Negativpreisen. Kein Wunder, dass Investoren sich darum reißen und Anbieter ihn als das neue sichere Modell verkaufen.

Doch hier liegt der Denkfehler, den die aktuelle Euphorie verdrängt. Der PPA beseitigt das Risiko nicht. Er tauscht es aus.

Der Schuldner wechselt vom Staat zum Unternehmen

Beim EEG ist der Schuldner faktisch das gesetzliche Fördersystem, vermittelt über den Netzbetreiber. Das ist ein Schuldner, der in zwanzig Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch existiert und zahlt. Das Risiko liegt hier im Strompreis-Mechanismus – ein bekanntes, benennbares, technisch lösbares Problem.

Beim PPA ist der Schuldner ein Unternehmen. Und Unternehmen sind sterblich. Sie können in eine Krise geraten, die Produktion verlagern, den Standort schließen, insolvent werden. Das Risiko wandert damit vom Strompreis-Mechanismus zur Bonität einer einzelnen Gegenpartei – und dieses Risiko ist über zwanzig Jahre kaum kalkulierbar.

„Ein PPA ist keine Ertragssicherung, sondern eine Ertragsverlagerung – vom Gesetz auf das Schicksal eines einzelnen Betriebs.”

Drei Risiken, die im Verkaufsgespräch fehlen

Erstens: Bonität heute ist nicht Bonität in zwanzig Jahren. Im Verkaufsgespräch wird die aktuelle Bonität des Abnehmers betont – oft zu Recht, er mag heute kerngesund sein. Aber kein Unternehmen hat eine Zwanzig-Jahres-Bonitätsgarantie. Man denke an Branchen, die vor fünf Jahren als grundsolide galten und heute in tiefer Krise stecken. Eine Bonitätsprüfung am Anfang sagt nichts über das zwölfte oder achtzehnte Jahr. Genau über diese späten Jahre aber läuft Ihre Kalkulation.

Zweitens: Konzentration auf eine einzige Gegenpartei. Beim PPA hängt Ihr gesamter Ertrag an einem Abnehmer. Das ist ein Klumpenrisiko in Reinform. Fällt dieser eine aus, fällt nicht ein Teil Ihres Ertrags weg, sondern der ganze. Ein einziges Ereignis kann die Wirtschaftlichkeit des kompletten Investments kippen.

Drittens: Nachverhandlung in der Krise. Ein Abnehmer muss nicht einmal insolvent werden, um Ihnen zu schaden. Gerät er unter Druck, wird er den Vertrag nachverhandeln wollen – und in einer Notlage sitzt er oft am längeren Hebel, weil eine Insolvenz für Sie noch schlechter wäre als ein reduzierter Preis. Aus dem festen PPA wird dann faktisch ein verhandelbarer, genau dann, wenn Sie ihn am dringendsten bräuchten.

Jede Absicherung ist nur so gut wie ihr Garantiegeber

Jetzt kommt der Einwand, den ein guter Verkäufer sofort bringt: Dafür gibt es doch Ausfallbürgschaften, Garantien, Mindestpreise. Stimmt. Aber jede dieser Absicherungen löst das Gegenparteirisiko nicht auf – sie verschiebt es nur eine Ebene weiter. Und dann gilt dieselbe Regel wie beim PPA selbst: Eine Garantie ist nur so viel wert wie die Bonität dessen, der sie gibt, über die volle Laufzeit.

Ausfallbürgschaft – wer bürgt? Bürgt die Muttergesellschaft des Abnehmers, hängt die Sicherheit an der Bonität des Konzerns – der mit der Tochter fallen kann. Bürgt eine Bank, ist das werthaltiger, aber teuer und selten über volle zwanzig Jahre zu bekommen. Bürgt der Projektierer selbst, ist die Garantie fast wertlos: Ein Mittelständler, der Ihnen zwanzig Jahre Ertrag garantiert, ist genau das Insolvenzrisiko, vor dem er Sie schützen soll.

Bankgarantie oder Akkreditiv – werthaltig, aber befristet. Hier steht die Bonität einer Bank dahinter, das ist deutlich mehr wert. Aber solche Instrumente laufen fast immer über wenige Jahre und kosten laufend Geld, das Ihre Rendite mindert. Eine Garantie, die nach fünf Jahren ausläuft, schützt die Jahre sechs bis zwanzig nicht – also gerade die Zeit, in der die anfängliche Bonität am wenigsten über die spätere aussagt.

Floor-Preis – sichert den Preis, nicht die Abnahme. Eine Mindestpreisklausel schützt nur vor fallenden Preisen, nicht vor dem Wegfall des Zahlers. Ist der Abnehmer insolvent, nützt der schönste Floor nichts. Preisrisiko und Ausfallrisiko sind zwei verschiedene Dinge – der Floor löst nur das erste.

Kreditausfallversicherung – möglich, aber selektiv. Solche Policen sind teuer, haben Selbstbehalte und Ausschlüsse, und der Versicherer prüft die Bonität des Abnehmers genauso kritisch, wie Sie es sollten. Bei einer schwachen Gegenpartei bekommen Sie entweder keine Police oder eine unbezahlbare – was für sich genommen bereits ein Urteil über das Risiko ist.

Die richtige Prüffrage

Nicht „Gibt es eine Absicherung?”, sondern: Wer genau steht dahinter, wie bonitätsstark ist dieser Garantiegeber – und deckt die Absicherung wirklich die vollen zwanzig Jahre oder nur die ersten, in denen ohnehin selten etwas passiert?

Auch das EEG hat sein Problem – aber ein lösbares

Es wäre unredlich, nur auf den PPA zu zeigen. Das EEG hat sein eigenes, reales Problem – die Negativpreiszeiten, die eine reine Anlage ohne Speicher heute schlechter dastehen lassen als früher. Wer behauptet, das EEG sei bedingungslos sicher und der PPA bedingungslos gefährlich, macht es sich zu einfach.

Der Unterschied liegt in der Art des Risikos. Das EEG-Risiko ist bekannt, benennbar und technisch lösbar: Ein Batteriespeicher fängt Negativpreiszeiten ab, verschiebt die Einspeisung und erschließt zusätzliche Erlösquellen. Das PPA-Gegenparteirisiko dagegen ist verdrängt, schwer kalkulierbar und nicht technisch lösbar – man kann die Zukunft eines Unternehmens über zwanzig Jahre nicht absichern, man kann nur darauf wetten.

Die eigentliche Frage: Ist mein Ertragsrisiko gestreut?

Am Ende lautet die richtige Frage nicht „EEG oder PPA?”. Sie lautet: Ist mein Ertragsrisiko diversifiziert – oder habe ich es auf eine einzige sterbliche Gegenpartei konzentriert?

Ein Modell, das seinen Ertrag über mehrere Quellen streut – etwa eine gesetzlich abgesicherte Vergütung, solange sie für eine Anlage noch erreichbar ist, ergänzt um einen Speicher, der Negativpreiszeiten abfängt und zusätzliche Erlöse erschließt –, kann in der Summe sicherer sein als ein einzelner, noch so gut aussehender PPA mit einem einzigen Abnehmer. Nicht weil PPAs schlecht sind, sondern weil Konzentration auf eine Gegenpartei ein Risiko ist, das kein Rating am Anfang wegprüfen kann.

Der PrüfsteinWas bleibt von meinem Ertrag, wenn der Abnehmer in Jahr drei in die Knie geht? Wer darauf keine überzeugende Antwort hat, hat keine Ertragssicherung gekauft, sondern eine gut aussehende Wette.

Häufige Fragen

Ist ein PPA sicherer als die EEG-Vergütung?

Nicht automatisch. Das EEG hat einen quasi-staatlichen Schuldner, der PPA ein einzelnes Unternehmen. Der PPA kann höhere Erlöse bringen, verlagert aber die Sicherheit auf die Bonität des Abnehmers über die gesamte Laufzeit – ein Risiko, das über zwanzig Jahre schwer kalkulierbar ist.

Was passiert mit meinem PPA, wenn der Abnehmer insolvent wird?

Der Vertrag bleibt formal bestehen, aber ein insolventer Abnehmer zahlt nicht oder nur teilweise. Die Kalkulationsgrundlage bricht weg, und Sie sind auf die Vermarktung des Stroms am Markt zurückgeworfen – zu dann unsicheren Bedingungen.

Wie sicher ist eine Ausfallbürgschaft beim PPA?

So sicher wie der Bürge. Eine Bankbürgschaft ist werthaltiger als eine Konzernbürgschaft, diese werthaltiger als eine Garantie des Projektierers selbst. Entscheidend ist außerdem die Laufzeit – viele Garantien decken nur die ersten Jahre, nicht die vollen zwanzig.

Was ist der Unterschied zwischen einem Floor-Preis und einer Ausfallsicherung?

Ein Floor-Preis sichert nur gegen fallende Preise, nicht gegen den Ausfall des Zahlers. Fällt der Abnehmer aus, ist der Floor wertlos, weil niemand ihn mehr zahlt. Preisrisiko und Ausfallrisiko müssen getrennt betrachtet werden.

Worauf sollte ich bei einem PPA-Investment zuerst achten?

Auf die Streuung des Ertragsrisikos und die echte Werthaltigkeit jeder Absicherung: Wer ist der Abnehmer, wer steht hinter etwaigen Garantien, wie lange laufen sie – und was bleibt vom Ertrag, wenn diese eine Gegenpartei ausfällt?

Über Isolagra. Die Isolagra Solar- und Agraranlagen GmbH ist ein Family Office für reale Cashflow-Assets mit Wurzeln bis 1986. Amelie und Johannes Hayd entwickeln, prüfen und strukturieren Sachwert-Investments – und investieren bevorzugt selbst.

Wir prüfen zuerst, wer zahlt – dann, wie viel

Im Erstgespräch zeigen wir Ihnen, wie wir die Erlösstruktur eines PV-Projekts aufbauen und woran Sie eine echte von einer scheinbaren Absicherung unterscheiden.

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