Abfindung · § 7g EStG

Abfindung erhalten – was der Investitionsabzugsbetrag leisten kann und was nicht

Wer eine Abfindung erhält, versteuert sie in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein Instrument, mit dem Betriebe einen Teil künftiger Investitionen vorab steuerlich berücksichtigen können. In Verbindung mit einer eigenen, gewerblich betriebenen Photovoltaikanlage kann er auch für Angestellte relevant werden. Diese Seite erklärt allgemein, wie das zusammenhängt, wo die Grenzen liegen und warum am Ende die Anlage selbst überzeugen muss.

Kurz gesagt

Ein Werkzeug für Unternehmer, kein Steuersparmodell

Der IAB setzt einen eigenen Betrieb voraus. Ob er in Ihrem Abfindungsjahr sinnvoll ist, entscheidet Ihr Steuerberater – ob die Anlage sinnvoll ist, sollten Sie unabhängig davon prüfen.

Das Abfindungsjahr

Warum das Abfindungsjahr steuerlich besonders ist

Eine Abfindung ist in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie fließt auf einmal zu und kommt zum laufenden Gehalt hinzu. Durch den progressiven Tarif steigt damit der Steuersatz für das gesamte Jahr. Deshalb fragen sich viele Betroffene, wie sie diese Spitze legal glätten können.

Fünftelregelung

Was leistet die Fünftelregelung heute?

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Progression, indem die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. Seit dem 1. Januar 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Die Abfindung wird zunächst voll besteuert; die Ermäßigung gibt es erst über die Einkommensteuererklärung.

Wie stark sie wirkt, hängt vom übrigen Einkommen ab – bei hohen Gehältern oft weniger, als viele erwarten.

Der Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag in einfachen Worten

Der IAB erlaubt Betrieben, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abzuziehen. Die wichtigsten Voraussetzungen nach dem Gesetz (§ 7g EStG):

  • Der Gewinn des Betriebs liegt im Abzugsjahr bei höchstens 200.000 € (ohne IAB).
  • Die Investition erfolgt innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre.
  • Das Wirtschaftsgut wird ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt.
  • Wird nicht investiert, wird der Abzug rückwirkend rückgängig gemacht und die Nachzahlung verzinst.

Nach der Anschaffung können zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % und – für Anschaffungen bis Ende 2027 – eine degressive Abschreibung in Betracht kommen. Welche Kombination passt, ist eine Frage für Ihren Steuerberater.

Der entscheidende Punkt

Der IAB braucht einen Betrieb

Der IAB gehört zu den Gewinneinkünften. Arbeitslohn allein reicht nicht. Angestellte brauchen deshalb eine eigene gewerbliche Tätigkeit. Eine Möglichkeit ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage, die über die steuerfreie Grenze für kleine Anlagen hinausgeht (30 kWp je Einheit, 100 kWp je Person). Kleinere, steuerfreie Anlagen eignen sich dafür in der Regel nicht.

Praktisch bedeutet das: Gewerbeanmeldung, eine Gewinnermittlung für die Anlage und eine echte Gewinnerzielungsabsicht über die Laufzeit. Sie werden Betreiber eines Kraftwerks mit eigenem Standort, Netzanschluss und Verträgen. Diese Rolle ist kein Formalismus, sondern die Grundlage des ganzen Instruments.

Individuell rechnen

Abfindung, Fünftelregelung und IAB: Warum individuell gerechnet werden muss

Ein IAB mindert den Gewinn des PV-Betriebs. Entsteht dort ein Verlust, wird er grundsätzlich mit anderen Einkünften desselben Jahres verrechnet – auch mit Arbeitslohn. Gleichzeitig verändert das die Berechnung der Fünftelregelung. Beide Effekte können sich gegenseitig abschwächen.

Hinzu kommt § 15b EStG: Verluste aus modellhaft angebotenen Konzepten können gesperrt werden. Der Bundesfinanzhof hat 2025 entschieden, dass auch IAB-bedingte Verluste darunter fallen können, wenn ein vorgefertigtes Paket mit passiver Anlegerrolle verkauft wird. Deshalb gilt: Ob und in welcher Höhe die Kombination in Ihrem Fall wirkt, klärt ausschließlich Ihr Steuerberater.

Unser Weg: Isolagra verkauft keine Pakete, sondern einzelne, ganze Anlagen mit eigenem Standort und frei verhandelten Verträgen. Sie entscheiden über Anlage, Betriebsführung und Finanzierung selbst und dokumentieren diese Entscheidungen. Ihr Steuerberater prüft die steuerliche Seite vor dem Kauf.
Modellbeispiel

Vereinfachtes Modellbeispiel

Wichtiger Hinweis: Vereinfachtes Modellbeispiel ohne Gewähr, keine Berechnung Ihrer persönlichen Steuer. Isolagra ist kein Steuerberater.
AnlagengrößeKaufpreis ab (Turn-Key)IAB-Rahmen nach § 7g EStG
99 kWp149.000 €bis zu 50 % der Anschaffungskosten der Anlage
198 kWp269.000 €bis zu 50 % der Anschaffungskosten der Anlage
399 kWp545.000 €bis zu 50 % der Anschaffungskosten der Anlage

Maßgeblich sind die Anschaffungskosten der Anlage selbst; ein im Preis enthaltener Pachtanteil zählt nicht dazu. Der laufende Ertrag jeder Anlage steht projektbezogen im Datenraum: Einspeisevergütung oder Direktvermarktung, Pacht, Betriebskosten. Erst wenn diese Rechnung ohne Steuereffekt trägt, lohnt der zweite Blick auf den IAB.

Asset zuerst

Woran Sie eine gute PV-Anlage erkennen

  • Ertrag: unabhängiges Ertragsgutachten statt Hersteller-Prospekt.
  • Vergütung: EEG-Einspeisevergütung über 20 Jahre oder ein nachvollziehbares Vermarktungskonzept.
  • Dach: Pachtvertrag mit ausreichender Laufzeit und Grundbuchsicherung.
  • Technik: Tier-1-Komponenten, Abnahme durch einen Sachverständigen.
  • Finanzierbarkeit: Wenn eine Bank die Anlage finanziert, hat sie sie geprüft.

Mehr dazu unter PV-Anlagen kaufen und IAB Photovoltaik. Eine kompakte Übersicht bietet die IAB-Checkliste Photovoltaik.

Ablauf

Zeitplan in fünf Schritten

  1. Abfindung absehbar: Aufhebungsvertrag oder Sozialplan liegt vor, das Auszahlungsjahr ist bekannt.
  2. Steuerberater einbinden: Er prüft, ob ein IAB in Ihrer Situation überhaupt in Frage kommt.
  3. Anlage auswählen: Sie prüfen konkrete Projekte im Datenraum nach NDA – mit Ertrag, Verträgen und Gutachten.
  4. IAB im richtigen Jahr: Die Bildung erfolgt in der Steuererklärung für das Abzugsjahr, durch Ihren Steuerberater.
  5. Fristgerecht investieren: Kauf, Inbetriebnahme und Dokumentation innerhalb der gesetzlichen Frist.
Risiken

Risiken und wie Sie ihnen begegnen

RisikoLösung
Die Investition unterbleibt; der IAB wird rückgängig gemacht und verzinst.Nur auf ein geprüftes, kurzfristig verfügbares Projekt setzen; Fristenplan mit dem Steuerberater.
Die Anlage rechnet sich ohne Steuereffekt nicht.Prüfung anhand von Ertragsgutachten und Verträgen, bevor über Steuern gesprochen wird.
Falsches Jahr oder falsche Reihenfolge.Frühe Abstimmung mit dem Steuerberater, sobald das Auszahlungsjahr feststeht.
Verlustverrechnung wird nach § 15b EStG gesperrt.Ganze Einzelanlage statt Paket, eigene Entscheidungen dokumentiert, Prüfung durch den Steuerberater vorab.

Die häufigsten Fehler im Abfindungsjahr haben wir in einem eigenen Beitrag gesammelt: Der teure Fehler im Abfindungsjahr. Warum viele Angestellte den Hebel gar nicht kennen, lesen Sie in Der Steuerhebel, den Angestellte übersehen.

Häufige Fragen

Was vor dem Abfindungsjahr gefragt wird

Kann ich als Angestellter einen Investitionsabzugsbetrag bilden?

Nicht aus dem Arbeitslohn. Der IAB setzt einen eigenen Betrieb mit Gewinneinkünften voraus, zum Beispiel den gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage. Ob das in Ihrem Fall trägt, klärt Ihr Steuerberater.

Lohnt sich der IAB neben der Fünftelregelung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Beide Regeln beeinflussen sich gegenseitig, deshalb muss Ihr Steuerberater beide zusammen rechnen.

Bis wann muss investiert werden?

Innerhalb der drei Wirtschaftsjahre nach dem Jahr, in dem der IAB gebildet wurde.

Was passiert, wenn ich nicht investiere?

Der Abzug wird im ursprünglichen Jahr rückgängig gemacht, die Steuer nachgezahlt und verzinst.

Brauche ich ein Gewerbe?

Für den Betrieb einer größeren PV-Anlage in der Regel ja. Anmeldung und Gewinnermittlung bespricht Ihr Steuerberater mit Ihnen.

Welche Anlagengröße ist sinnvoll?

Das hängt von Ihrem Kapital, Ihrer Finanzierung und Ihren Zielen ab. Unsere Projekte beginnen bei etwa 99 kWp.

Kann ich die Anlage finanzieren?

Ja, eine Finanzierung ist möglich. Isolagra vermittelt Darlehen mit Erlaubnis nach § 34c GewO; Ihre Hausbank ist immer eine Alternative.

Prüft Isolagra meine steuerliche Situation?

Nein. Wir erklären das Instrument allgemein und stellen die Anlage vor. Auf Wunsch nennen wir Ihnen eine spezialisierte Partnerkanzlei.

Abfindung in Sicht? Sprechen Sie mit uns, bevor das Auszahlungsjahr beginnt.

Unverbindliches Erstgespräch, 30 Minuten, kein Verkauf. Wir zeigen Ihnen, welche Anlagen aktuell verfügbar sind und welche Fragen Sie Ihrem Steuerberater stellen sollten.

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